Bitte tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung. Danke.

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage gilt es, auch in der Ergotherapie-Praxis Maßnahmen zu ergreifen, um alle Beteiligten möglichst umfassend vor Infektionen zu schützen. Grundlage der hier gegebenen Hinweise sind die jeweils gültigen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sowie der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, weiterhin die aktuellen Empfehlungen der Gesundheitsministerien des Bundes und des Freistaates Bayern, des Robert-Koch-Instituts und der Berufsgenossenschaft BGW. Mit Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards am 25.05.2022 sind nun vor allem die BGW-Empfehlungen maßgeblich und werden in dieser Praxis konsequent umgesetzt. Die Maßnahmen sind ausdrücklich auch dann genauso sinnvoll, wenn Sie schon geimpft sein sollten.

Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden Hinweise zu Ihrem Besuch in der Praxis.

Wichtig für den Besuch der Praxis:

  • Bitte kommen Sie nicht in die Praxis, wenn Sie bzw. Ihre Kinder derzeit in Quarantäne oder vom Besuch der Arbeitsstätte bzw. einer Bildungs- / Betreuungseinrichtung ausgeschlossen sind oder Kontakt mit Infizierten bestand.
  • Sollten Erkältungssymptome vorliegen, rufen Sie bitte an, um zu klären, ob die Durchführung der Behandlung sinnvoll ist. Dies gilt ausnahmslos auch für Geimpfte, Genesene und Getestete.
  • Generell erhöht regelmäßiges Testen die Sicherheit für Sie selbst, für mich als Therapeut und für meine Patient*innen. Eine Testpflicht besteht nicht.
  • Achten Sie bitte während des Besuches in der Praxis auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln einschließlich der Hust- und Niesetikette, und erinnern Sie Ihre Kinder regelmäßig an diese Regeln.
  • Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände. Ein Spender mit Desinfektionsmittel befindet sich im Bad und in allen Therapieräumen. Unterstützen Sie bitte Ihre Kinder bei der Durchführung der Händedesinfektion.
  • Für Erwachsene und für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (nachfolgend kurz "Maske" genannt) nachdrücklich empfohlen. Wenn möglich wählen Sie eine FFP-2-Maske, weil sie auch für Sie selbst einen deutlich besseren Schutz bedeutet. Eine medizinische Maske ("OP-Maske") zu tragen bietet ebenfalls einen gewissen Schutz, vor allem aber für andere Personen. Die Maske soll vor dem Betreten der Praxis angelegt werden und erst nach Verlassen der Praxis abgelegt werden. Sie sollte auch dann getragen werden, wenn Sie sich allein in einem Raum befinden, also ausdrücklich auch im Wartezimmer, selbst wenn Sie sich dort allein aufhalten. Masken mit Ventil sind unerwünscht, gleiches gilt für Visiere, Spuckschutzvorrichtungen u.ä.. Und wie der Begriff "Mund-Nase-Bedeckung" schon auf den ersten Blick verrät, ist es sinnvoll, sowohl der Mund als auch die Nase vollständig zu bedecken, rundum möglichst anliegende Masken schützen am besten, "lockere" Trageweisen (Einrollen, seitliches Offenhalten, loses Über-die-Nase-Hängen, Abtrennen der oberen Bandbefestigung etc.) sowie Manipulationen (wie z.B. Herauslösen einer Gewebeschicht, Auftrennen von Nähten o.ä.) kommen dem Verzicht einer Maske gleich und sind unerwünscht.
  • Bitte vermeiden Sie unnötige Aufenthalte in der Praxis. Kommen Sie nach Möglichkeit nicht vor dem vereinbarten Termin, verlassen Sie die Praxis unmittelbar nach der Behandlung und verzichten Sie, sofern möglich, darauf, in der Praxis auf Angehörige zu warten, die gerade in Behandlung sind.
  • Statt eines Händedrucks schenke ich Ihnen gern ein freundliches Lächeln - und natürlich meine ganze Aufmerksamkeit!
  • Bitte beachten Sie, dass Ihr Aufenthalt in der Praxis dokumentiert wird und die Daten im Bedarfsfall (bspw. bei Auftreten einer Corona-Infektion) an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden können.

Mund-Nasen-Bedeckung - warum?

Diese Frage wird gelegentlich gestellt, nicht selten auch unter Hinweis auf andere Praxen, in denen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (nachfolgend kurz "Maske" genannt) nicht mehr praktiziert werde. Die Antwort: Sie begeben sich hier in der Praxis in Kontakt mit einem Therapeuten, der täglich eine Vielzahl von Behandlungen durchführt und daher mit vielen verschiedenen Menschen in Kontakt tritt. Desweiteren behandele ich in der Praxis, in Altenpflegeeinrichtungen und bei Hausbesuchen auch Risiko­patient*innen. Der Schutz aller Beteiligten ist mir unverändert wichtig und angesichts der hohen Inzidenz so notwendig wie nie zuvor. Daher ist in dieser Praxis auch nach dem 3. April das Tragen einer Maske wichtig.

Das Tragen einer FFP-2-Maske dient ausdrücklich auch Ihrem eigenen Schutz. Die bei korrekter Trageweise auftretende Erschwerung des Atmens mag anfangs gewöhnungsbedürftig sein, ungesund ist sie nachgewiesenermaßen nicht.

Sind die Maßnahmen angemessen?

Hygiene-Bestimmungen und Regeln zu Kontakten und Abständen dienen dazu, alle Beteiligten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 und damit vor den unter Umständen schwerwiegenden Folgen einer Erkrankung zu schützen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf jene Menschen, für die eine Infektion mit besonders hohen Risiken für einen schweren Verlauf verbunden wäre. Darüber hinaus geht es um das gemeinschaftliche Bemühen, einer möglichen Überlastung der Gesundheitseinrichtungen vorzubeugen. Phasenweise Entspannungen im Hinblick auf die Infektionszahlen sowie zwischenzeitliche Lockerungen von Vorsichtsmaßnahmen sollten nicht dahingehend missverstanden werden, dass von dem Virus keine Gefahr mehr ausgehe. Aktuell hat die Entwicklung des Infektionsgeschehens ein bedrohliches Stadium erreicht. Grundsätzlich stellt eine Erkrankung an CoViD-19 für jeden Menschen ein potentiell hohes Risiko für schwere und/oder langanhaltende gesundheitliche Schäden dar, ausdrücklich auch für junge Menschen ohne Vorerkrankungen. Es sind schwere Verläufe bekannt geworden, die Menschen betrafen, welche nicht einer Risikogruppe zugehörten. Darüber hinaus werden in dieser Praxis einige Menschen behandelt, die aufgrund ihres Alters oder wegen bestehender Vorerkrankungen zu sogenannten Risikogruppen gehören. Für sie könnte eine Erkrankung unter Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit lebensbedrohlich werden. In jedem Falle gilt es also, der Gefahr der Weitergabe des Virus an Patienten, Angehörige und Therapeuten so weit wie möglich entgegen zu wirken. Um in meiner Praxis das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering halten zu können, bin ich auf Ihre Unterstützung angewiesen. Die Maßnahmen, die hier zum Schutz aller getroffen werden, sind ohne Weiteres zumutbar und dabei sehr wirksam. Sie sind folglich angemessen.

Die  Corona Warn-App - jetzt mitmachen!

Die im Auftrag der Bundesregierung entwickelte und verbreitete App kann einen Beitrag zur frühzeitigen Unterbrechung von Infektionsketten leisten. Ihre Nutzung ist freiwillig, aber der positive Effekt, den sie haben kann, wird umso größer sein, je mehr Menschen diese App installieren und aktivieren.

Ich selbst habe sie auf meinem Smartphone installiert.

Weitere Informationen finden Sie hier (der Link führt auf die Website der Bundesregierung).